Zu jeder Kreuzfahrt gehört ein Reiseschutz. Punkt.

Reiseversicherung/Reiseschutz buchen

Nein, nicht nur zu jeder Kreuzfahrt, sondern zu jeder Reise (Pauschalreise, Ferienwohnung, Städtetrip oder auch nur ein Flug) gehört eine passende Reiseversicherung (Reiseschutz), die die Risiken einer Krankheit, eines Unfalls oder Todesfalls, unerwartete Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft usw. abdeckt.

Mit dem "Schaden" und dem entgangenen Urlaub bist Du schon genug gestraft, dann muss nicht auch noch das Geld futsch sein.

Während Deines Auslandsaufenthaltes ist neben dem Reisepass/Personalausweis eine optimale Krankenversicherung für alle Fälle das Wichtigste.

Unter den FAQs kannst Du direkt eine Reiseversicherung online abschliessen. Wenn Du nicht weisst, was das Beste für Dich ist, beraten wir Dich gerne!

Kreuzfahrt-Planer_Reiseversicherung_Reiseschutz

Warum sollte ich eine Reiseversicherung abschliessen?

JEDER kann in eine Situation geraten, in der eine gebuchte Reise storniert werden muss. Magen-Darm-Grippe (Krankheit), gebrochenes Bein (Unfall), Todesfall in der Familie), Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft, Wasser-/Sturmschaden am Haus oder ..., oder ..., oder ...

Bis wann kann ich eine Reiseversicherung abschliessen?

Wir empfehlen immer, eine Reiseversicherung direkt bei Buchung abzuschliessen, dann vergisst Du es auch nicht. Die Fristen sind 14 Tage nach Buchung bei einer Einmalversicherung (nur für diese eine Reise) oder bis spätestens 4 Wochen vor Abreise bei einer Jahresversicherung. ABER dabei solltest Du immer bedenken, dass Du solange auch NICHT versichert bist. Und Stornokosten können schon weit vorher erheblich höher sein als (i. d. R.) die Anzahlung. Eine Ausnahme ist die Krankenversicherung, die kannst Du bis zum letzten Tag vor Abreise abschliessen.

Ich habe eine (goldene) Kreditkarte oder bin über meine Hausbank versichert? Reicht das nicht?

Hier gilt es, das "Kleingedruckte" ausführlich zu studieren. Viele Banken und Kreditkarten locken mit günstigen Angeboten, aber die dahinterstehenden Leistungen sind ebenfalls "billig". Da können Selbstbeteiligungen in nicht erheblicher Höhe einbehalten werden. Es wird unterschieden zwischen ambulanter und stationärer Behandlung (ist es "nur" eine Krankheit oder etwas "Ernstes"). Ein nötiger Rücktransport aus dem Ausland muss "notwendig" sein statt "sinnvoll". Nun überlege mal, ob Dich eine Privatklinik (die gutes Geld an Dir verdient) die Freigabe zum Rücktransport erteilt und es somit notwendig ist. Ein sinnvoller Rücktransport kann gegeben sein, dass zuhause die Heilungschancen besser sind, weil Du im gewohnten Umfeld bist, Ärzte und Pflegepersonal Deine Sprache sprechen und Deine Familie und Freunde Dich besuchen können.

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

Telefon: 0800-3696000

Fax: 0800-3699000

E-Mail: [email protected]

Website: https://www.versicherungsombudsmann.de

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